Reduktion der Übersetzungskosten

8. Oktober 2020

Das Thema der Übersetzungen lösen wir technisch über einen zentralen Übersetzungsspeicher, der alle Sätze in Segmente untergliedert. Wir selbst übersetzen die Deutschland-Vorlage zentral in fünf Sprachen. Wenn Kommunen deutsche Texte daraus übernehmen und eigenständig übersetzen lassen wollen, greift ein Prüf-Algorithmus. Dieser erkennt die Sätze, die wir oder andere Kommunen bereits übersetzt haben. Somit werden sie nicht mehr in Rechnung gestellt.

Für exakte Übereinstimmungen fallen damit keine Kosten mehr an. Sind Sätze zu mindestens 95% ähnlich zu einem bereits bestehenden Satz, fallen lediglich 60% des Wortpreises an. Bei 85% Übereinstimmung sind es nur 70%. Damit müssen sich die Kommunen Änderungen im deutschen Inhalt nicht merken. Gleichzeitig werden Sätze, die bereits übersetzt wurden, nicht ein zweites Mal in Rechnung gestellt. Dabei spielt es keine Rolle, wer die Erstübersetzung gezahlt hat. Die Kommune kann also auswählen, welche deutschen Inhalte sie nutzen will und kann diese eigenständig pflegen. Es lässt sich beobachten, dass sich die Ersparnis durch bereits übersetzte Texte in den letzten Jahren deutlich erhöht hat. 2017 waren es durchschnittlich 10% Ersparnis durch bereits bestehende Übersetzungen anderer Kommunen. Diese ist in den letzten Jahren auf 20% gestiegen.

Eingekauft werden die Übersetzungen weiterhin durch die Kommunen selbst von zertifizierten Übersetzungsbüros. Unser Team unterstützt die technische Abwicklung, verhandelt unverbindliche Rahmenverträge und kümmert sich um die Einhaltung der Prozessabwicklung.