Die Unsichtbarkeit geflüchteter Frauen im öffentlichen Diskurs

11. März 2021

Über 40 Prozent der nach Deutschland geflüchteten Personen sind weiblich. Nichtsdestotrotz wird „der Flüchtling“ im öffentlichen Diskurs meist als junger Mann dargestellt. Falls doch von geflüchteten Frauen die Rede ist, zeichnet man überwiegend das Bild von Ehefrauen und Müttern. Somit stellt man sie in Abhängigkeit zu männlichen Geflüchteten dar.

Geschlechtsspezifische Verfolgung

Aufgrund der unterschiedlichen Lebenssituationen und Fluchtgründen asylsuchender Frauen ist dies allerdings eine grobe Verallgemeinerung. Gründe für die Flucht können sicherlich der Familiennachzug und die die Flucht vor Krieg sowie existenzieller Not sein. Gleichermaßen stellt jedoch auch die geschlechtsspezifische Verfolgung und Gewalt einen anerkannten Fluchtgrund dar. Das war aber noch nicht immer so.

Rechtlicher Hintergrund

Erst seit 2005 findet eine Anerkennung auch bei geflüchteten Frauen statt. Die Genfer Flüchtlingskommission wurde ursprünglich für in ihrem Herkunftsland verfolgte, männliche Aktivisten erstellt. Aus diesem Grund dauerte die Anerkennung ungewöhnlich lange. Die Genfer Flüchtlingskommission gilt als das zentrale völkerrechtliche Instrument zum Schutz von Geflüchteten. Für Frauen, die einen Asylantrag aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung und Gewalt stellen, birgt dies noch immer Komplikationen. Sie müssen die geschlechtsspezifische Bedrohung in ihrem Herkunftsland erst nachweisen. Das ist nicht immer leicht.

Komplikationen bei der Anerkennung

Dies kann nicht nur retraumatisierend sein, sondern auch dadurch erschwert werden, dass die Verfolgung nicht vom Herkunftsstaat selbst ausgeht, sondern von privaten Akteuren wie Familienangehörigen oder lokalen Gemeinschaften. In solchen Fällen verfolgt der Staat die Individuen nicht selbst. Er schützt sie jedoch auch nicht vor anderweitiger Verfolgung wie sexueller oder andersartiger Gewalt (wie zum Beispiel einer Zwangsehe). Darüber hinaus ist vielen geflüchteten Frauen nicht bewusst, dass geschlechtsspezifische Gewalt als Fluchtgrund anerkannt wird.

Ausblick

Wir brauchen also dringend mehr Aufklärungsarbeit über die Lebenssituationen und die rechtliche Lage weiblicher Geflüchteter. Sowohl bei den Betroffenen selbst als auch im öffentlichen Diskurs in Deutschland.