Integreat und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz löst die 2002 in Kraft getretene Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ab. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) galt bisher ausschließlich für öffentliche Stellen wie Kommunen und Städte bzw. für öffentlich finanzierte Webseiten. Alle diese Websites mussten ab 2002 barrierefrei bzw. behindertengerecht sein. Da viele der Pflichten, aber bis heute noch nicht umgesetzt sind, nutzen wir diesen Beitrag um nochmal auf wichtige Punkte aufmerksam zu machen.
In über einem Jahr, dem 28. Juni 2025, tritt nun das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Für Städte und Landkreise ändert sich zu den bisherigen gesetzlichen Pflichten nur ein großer Punkt, den wir untenstehend näher erläutern.
Welche Vorteile hat Barrierefreiheit?
Laut Schätzungen der WHO sind in Deutschland etwa 1,2 Millionen Menschen auf barrierefreie Angebote angewiesen. Viele Menschen mit Behinderungen nutzen das Internet gerne, um selbstständig Aufgaben zu erledigen und komplizierte Wege zu vermeiden. Ein barrierefreier Zugang zu Integreat ermöglicht es diesen Personen, eigenständig Informationen zu finden und zu nutzen, was auch die Angehörigen entlastet, die oft bei der Informationssuche helfen müssen.
Neben der sozialen Komponente, dass Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden sollen, gibt es auch ein wirtschaftliches Interesse an Barrierefreiheit. Wenn eine Website effektiv und effizient genutzt werden kann, steigt die Konversionsrate.
Google bzw. Suchmaschinen im Allgemeinen bewerten Websites, die einen hohen Grad an Barrierefreiheit aufweisen, in der Regel besser. Google prüft unter anderem, ob zu Bildern Alternativtexte hinterlegt sind. Diese Texte werden dann von einem Screenreader vorgelesen, so dass auch blinde Menschen die Informationen auf der Website besser verstehen können. Wer also bei Suchmaschinen auf Platz 1 landen will, kommt um Barrierefreiheit nicht herum. Zudem profitieren auch Menschen mit langsamen Internetverbindungen oder älteren Browsern von barrierearmen Seiten, da diese in der Regel kürzere Ladezeiten haben.
Fazit: Ein barrierefreier Zugang zu Integreat kann die Reichweite Ihrer Inhalte erheblich erweitern.
Es liegt also in unserem gemeinsamen Interesse die Integreat-Plattform so barrierefrei wie möglich anzubieten.
Was ist für Integreat zu tun?
Generell gilt: Alles was wir zentral umsetzen können, setzen wir zentral um.
Darunter fallen beispielsweise Umsetzungen im Zusammenhang mit Bedienelementen, Kontrasten und der Gestennavigation innerhalb der Integreat-Apps. Das ist ein laufender Prozess und die zwei bisherigen externen Überprüfungen waren mit dem Fortschritt zufrieden. Es gab von keiner Prüfstelle die Erwartung, dass von heute auf morgen alle Aspekte auf allen drei Platformen (Android, iOS, Web) umgesetzt sind, insbesondere, da mindestens eine Anforderung durch Widersprüche mit dem Designkonzept von Apple technisch unmöglich ist.
Der größte neue Punkt im Gesetz, der für alle Städte und Landkreise relevant ist, ist die Bereitstellung einer sogenannten Erklärung zur Barrierefreiheit (kurz: EZB). Die EZB soll dabei ähnliche wie die Erklärung zum Datenschutz einfach erreichbar sein. In der EZB sind insbesondere die Punkte aufgeführt, die z.B. bisher noch nicht barrierefrei sind oder Einschränkungen unterliegen. Seit April 2024 ist unsere Erklärung zur Barrierefreiheit für die Integreat-App veröffentlicht und kann über die Fußzeile oder das Menü in Integreat erreicht werden.
Städte und Landkreise müssen also mit Blick auf die neue Gesetzgebung nicht mehr unternehmen. Vorausgesetzt die bisherigen Barrierefreiheits-Gesetze wurden schon eingehalten. Sollten Sie hier noch Nachholbedarf haben, helfen Ihnen die folgenden Punkte.
Was sollten Sie als kommunaler Partner umsetzen?
Insbesondere auf alle Inhaltskomponenten haben wir nur bedingten Einfluss. Integreat inhaltlich barrierefrei zu gestalten, fällt also in den Verantwortungsbereich der redaktionell betreuenden Städte und Landkreise. Hierunter fallen beispielsweise:
Überschriften im logischen bzw. aufeinander-aufbauenden Format (H2, H3, H4)
Hier sehen Sie direkt mal ein Negativbeispiel. Der Titel in der Zeile direkt über dieser hier ist einfach nur als „Fett“ markiert, statt als Überschrift. Dies führt bei einer Prüfung der Barrierefreiheit zu einem korrigierbaren Verstoß. Grund dafür ist, dass Vorlesefunktionen die Überschriften als Anker und Gliederung zur Navigation benötigen. Technisch setzen wir die Überschrift einer Seite, eines Ortes, oder einer Veranstaltung immer schon auf die sogenannte „Überschrift 1“ (technisch auch H1 genannt). Verwenden Sie darunter dann immer eine sachlogische Gliederung, d.h. beginnen Sie im Inhalt von Integreat mit einer H2 Überschrift, verschachteln Sie dann mit H3 und H4. Natürlich müssen Sie keine Überschriften benutzen, falls Sie es jedoch beabsichtigen, nutzen Sie immer das Überschriftenformat.
Verwendung von leicht verständlicher Sprache
Die Pflicht zur Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache gibt es schon länger. Ob auch Texte mit einem HIX-Wert von >15 als leicht-verständlich wahrgenommen werden sollten Sie ggf. mit Ihrer Gleichbehandlungsstelle klären. Die sicherste Variante die leichte Sprache einzuhalte ist die Nutzung von „Deutsch (leicht)“ als zusätzlich Sprache. Mit unserem Partner SUMM-AI können Sie die Übersetzungen maschinell erstellen. Die Kosten dafür erfahren Sie bei Ihrer Integreat-Ansprechperson.
Pflege von Alternativtexten für Bilder
Nicht nur für Google und Suchmaschinen sind Alternativetexte ein Faktor, der das Ranking Ihrer Inhalte erhöht, auch für die Vorlesefunktion ist es ein wichtiger Punkt. Prüfen Sie daher unbedingt, ob Sie zu allen beschreibenden Grafiken, die Sie in Ihrer Mediathek finden, schon einen Alternativtext hinzugefügt haben. Bisher ermöglichen wir noch keine Übersetzungen, d.h. Sie können ausschließlich auf Deutsch Alternativtexte hinterlegen. Alternativtexte benötigen Sie nur bei Grafiken/Bildern mit beschreibendem Charakter. Welche Medien das sind, birgt Interpretationsspielraum. Vor allem die Grafiken, die Informationen liefern oder die im Inhalt explizite Erwähnung finden (oder auf die verwiesen wird) sollten einen Alternativtext erhalten.
Integreat in Gebärdensprache
Ebenfalls haben wir bereits ein Video in International Sign, also der internationalen Gebärdensprache veröffentlicht, das die Integreat-App erklärt. Dieses Video ist zwar auch in der EZB verlinkt, kann und wird aber von einigen Städten und Landkreisen auch im jeweiligen Willkommenskapitel noch prominenter platziert. Hier obliegt es Ihnen als Stadt oder Landkreis zusätzlich zur EZB einen weiteren Erklärungsbereich für die barrierefreie Nutzung der App zu schaffen. Das ist gesetzlich nicht verpflichtend, hilft Menschen mit Einschränkungen aber ungemein.
Welche Handlungsschritte zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ergeben sich?
Mit Blick auf das neue Gesetz: Keine. Klären Sie bitte ab, welche Maßnahmen aus der Vergangenheit vielleicht noch nicht umgesetzt wurden. Dabei geht es insbesondere um Alternativtexte für Medien, Überschriften und leichte Sprache. Bei allen Fragen zum Thema steht Ihnen gerne Ihre Integreat-Ansprechperson zur Seite. Zögern Sie also nicht, diese bei Unklarheiten zu kontaktieren.