Das Migrationspaket 2019

29. Mai 2020

Am 1. März 2020 trat das vom deutschen Bundestag beschlossene Migrationspaket in Kraft, das insgesamt acht Gesetzesentwürfe zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung von Migration enthält. Unter anderem das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, mit dem der Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland außerhalb der EU nach Deutschland erweitert wird. Deutschland soll für Personen aus Nicht-EU-Staaten mit einer beruflichen Ausbildung attraktiver gestaltet werden, indem alle beruflich qualifizierten Arbeitnehmer*innen mit einem Arbeitsvertrag und einer in Deutschland anerkannten Qualifikation die Möglichkeit erhalten, uneingeschränkt nach Deutschland einzuwandern. Dort können sie dem Beruf nachgehen, zu dem sie ihre Qualifikation befähigt, d.h. dass auch eine Beschäftigung in verwandten Berufen ermöglicht wird. Damit soll vor allem gegenwärtigen Fachkräfteengpässen entgegen gewirkt werden.

Das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung erlaubt Personen, die sich seit einem Jahr in Deutschland befinden und mindestens achtzehn Monate sozialversicherungspflichtig arbeiten, einen Aufenthaltsstatus zu erwerben. Nach dreißig Monaten kann unter Bedingungen ein legales Aufenthaltsrecht erteilt werden. Das zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht enthält verschiedene Maßnahmen zur Abschiebung von Ausreisepflichtigen. In Zukunft sollen alle Asylsuchenden bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens in den Gemeinschaftsunterkünften verweilen. Das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz ermöglicht einen erleichterten Zugang von Asylsuchenden sowie Geduldeten zu Integrationskursen und einen Abbau von Hürden beim Zugang zu Maßnahmen der Ausbildungsförderung. Mit Ausnahme von Personen im Asylverfahren und Personen aus sicheren Herkunftsstaaten wird der Zugang zu Maßnahmen der berufsbezogenen Förderung der deutschen Sprache sowie zu Maßnahmen der Ausbildungsförderung erleichtert.

Das dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes bewirkt eine Anpassung der Leistungen an das aktuelle Preisniveau sowie eine Verbesserung der finanziellen Lage von Asylsuchenden und Geduldeten, die eine Ausbildung oder ein Studium beginnen. Leistungen für Erwachsene in Gemeinschaftsunterkünften werden allerdings gekürzt. Durch das Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes wird die Wohnsitzauflage neu geregelt und das zweite Datenaustauschgesetz sieht eine verbesserte Datenerfassung im Ausländerzentralregister vor. 

Quellen:

https://www.asyl.net/view/detail/News/inkrafttreten-von-gesetzen-aus-dem-migrationspaket/?fbclid=IwAR0TEHpKZBoEIhrAD1qe5j6pVT8g5pFcFQzhYN3yiPNecGpBTz5Z4jOMhCg
Malteser Migrationsbericht 2019