Die wichtigsten Begriffe rund um Migration und Integration
- Ist unter Migration und Zuwanderung das Gleiche zu verstehen?
- Was ist der Unterschied zwischen Asyl und subsidiärem Schutz?
- Was heißt es, wenn jemand nur “Geduldete/r“ ist?
- Ist Integration eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe oder Aufgabe von Einzelnen?
Im wüsten Dschungel der Definitionen rund um die Themen Migration und Integration verirrt man sich manchmal. Wer kennt das nicht? So werden im Alltag die Bezeichnungen Migrant/in und Flüchtling beispielsweise oft gleichwertig verwendet. Doch beschreiben diese Begriffe verschiedene Aspekte. Wir möchten an dieser Stelle einige Begriffe rund um das Thema „Migration“ und “Integration” klären. Kurz, übersichtlich und verständlich.
1. Was bedeutet eigentlich “Migration“?
„Von Migration spricht man, wenn eine Person ihren Lebensmittelpunkt räumlich verlegt. Von internationaler Migration spricht man dann, wenn dies über Staatsgrenzen hinweg geschieht“. (bmi, 2020)
So definiert beispielsweise das Bundesamt für Inneres, für Bau und Heimat die “Migration”. Der Begriff ist dabei neutral zu betrachten. Migrieren oder Immigrieren bedeutet demnach, dass eine Person ihren Lebensraum, auch über die Grenzen des eigenen Landes hinweg, verlagert. Der Begriff trifft keine Aussage über Aufenthaltsstatus oder sozialen Status.
Migration im politischen Diskurs
Meist wird der Begriff “Migration” im politischen Kontext wertend betrachtet. Häufig führt man ihn im Zusammenhang mit dem Thema der “Flucht” an. Genau genommen ist Migration jedoch nicht das Gleiche wie Flucht. Ein wichtiger Aspekt, der die Migration von der Flucht abgrenzt, ist die Freiwilligkeit. Verlässt jemand freiwillig sein Land “migriert” er oder sie. Tut jemand dies unfreiwillig, „flüchtet“ er oder sie. Die Gründe für eine Migration oder eine Flucht sind dabei sehr vielfältig. Während es in Industrieländern meist ein Jobwechsel oder der Wunsch nach einer neuen Umgebung ist, gibt es andernorts existentielle Gründe zu migrieren oder zu flüchten. Hunger, Armut, Gewalt und Krieg treiben Menschen dazu, teils lebensbedrohliche Wege auf sich zu nehmen. Migration und Flucht sind deshalb oft Kernpunkte politischer Diskussionen.
Migration und Zuwanderung
Migration ist folglich ein ambivalenter Begriff. Und je nach Kontext verwenden Menschen ihn wertend oder neutral. Einig ist man sich darüber, dass Migration eine Bewegung beschreibt. Was aber ist der Unterschied zum Begriff der “Zuwanderung”? Dieser beschreibt doch auch eine Bewegung. Genau, das tut er. Aber möchten die Menschen, die zuwandern, auch bleiben? Darüber trifft der Zuwanderungs-Begriff keine Aussage. Das grenzt die Zuwanderung auch von der Einwanderung ab. Bei der Einwanderung soll ein Aufenthalt dauerhaft sein. Somit kann man Zuwanderung als Oberbegriff für Personenbewegungen unterschiedlicher Art verstehen. Und dadurch umfasst die Zuwanderung im weiteren Sinne auch die Migration und die Flucht.
2. Was ist Asyl und wie unterscheidet es sich von subsidiärem Schutz?
“ Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.” (§16a GG)
Im Aufenthaltsrecht bezeichnet Asyl einen Aufenthaltsstatus, der nur vergeben wird, wenn jemand politisch verfolgt wird. Politische Verfolgung kann beispielsweise vorliegen, wenn jemand in seinem oder ihrem Heimatland von einem gewalttätigen und menschenrechtsverletzendes Regime unterdrückt wird. Um Asyl beantragen zu können, dürfen fliehende Menschen jedoch nicht über ein Drittland nach Deutschland einreisen. Für den Großteil der Flüchtenden und Migrant/innen ist dies jedoch nicht möglich. Wenn eine Person kein Asyl oder keinen Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhält, kommt eventuell der Subsidiäre Schutz zur Anwendung. Nach §4 AsylG ist dieser gegeben, wenn dem oder der Geflüchteten bei Rückkehr in sein oder ihr Heimatland ernsthafter Schaden droht. Darunter fasst §4 AsylG beispielweise Folter oder die Verhängung der Todesstrafe.
3. Was bedeutet ,Duldung‘ im Zusammenhang des Aufenthaltsrechts?
Anders als Asyl oder subsidiärer Schutz, ist die „Duldung“ kein Aufenthaltsstatus. Eine Duldung kann erteilt werden, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde. Wird der Asylantrag nicht genehmigt, ist die beantragende Person verpflichtet, das Einreiseland innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen. Tut er oder sie dies nicht freiwillig, erfolgt die sogenannte Abschiebung. Ist eine vorübergehende Rückkehr in das Heimatland aber aus praktischen oder politischen Gründen nicht möglich, kann sich die Abschiebung gemäß §60a AufenthG um bis zu drei Monate verschieben.
4. Integration als Ziel
Egal ob migriert, zugewandert, eingewandert, Asyl gewährt, subsidiärer Schutz erteilt oder geduldet. Ziel muss es sein, Menschen in die Gesellschaft zu integrieren und ihnen das Gefühl von Sicherheit und Zugehörigkeit zu vermitteln. Integreat als digitale Integrationsplattform ist es eine Herzensangelegenheit dabei zu helfen, Integration so einfach wie möglich zu machen. Dies möchten wir unter anderem durch den Abbau von Informationsarmut erreichen, denn Integration sollte gemeinsam passieren. An diesen Gedanken knüpft auch die Organisation Tür an Tür mit ihren digitalen Projekten an. Das Sozialunternehmen setzt sich seit 1992 für Geflüchtete und Migrant:innen ein und fördert neben „Integreat“ viele weitere soziale, IT-gestützte Projekte. Neben einem eigenen Café, dem „Tür an Tür Café“ als Begegnungsstätte und Tagungsraum, gibt es beispielsweise mit „fit for IT“ ein Förderprogramm zur Vermittlung grundlegender Computerkenntnisse.