Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter integreat.app veröffentlichten Web-Anwendung bzw. im PlayStore bzw. AppStore unter dem Namen „Integreat“ mobile Anwendung. Technisch werden die drei Anwendungen (nachfolgend zusammenfassend „Integreat“ genannt) durch die Tür an Tür – Digitalfabrik gGmbH betrieben.

Im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht Integreat im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Stiftung Pfennigparade im Dezember 2022 vorgenommenen Bewertung beauftragt durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung des Freistaats Bayern.

Aufgrund der Überprüfung ist die iOS-App von Integreat wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar:

  • zu viele / unnötige Alternativtexte zur Beschreibung von Grafiken
  • Falsche Logik bei Überschriften (auf Überschrift H2 folgt H4)
  • Einige Überschriften sind nicht programmatisch als Überschrift formatiert
  • Unnötige Fokussierung von Elementen des Screenreaders
  • Nicht erreichbare Elemente für den Screenreader
  • Unzureichende Kontraste von Nicht-Text-Inhalten, wie den Menüpunkten (gelb auf weiß)
  • Keine vollumfängliche Bedienung mit Tastatur möglich (mit/ohne Screenreader)
  • Externe Links weisen nicht auf das Verlassen der App hin
  • Keine Übermittlung der App-Sprache an das Betriebssystem
  • Nicht lokalisierte Bedienelemente (z.B. Zurück-Schaltflächen)
  • Nicht lokalisiertes Datumsformat (bei „Letzte Änderung:“ auf Seiten oder Veranstaltungen)
  • Fehlerhafter Fokus bei Seitenaufruf (Fokus sollte auf Seitentitel/Überschrift gesetzt werden)
  • Fehlerhafter Fokus nach Eingabe (Fokus sollte weiterhin auf Eingabe-Feld liegen nach Schließen der Tastatur)
  • Fehlerhafter Fokus bei Rückkehr auf das auslösende Element (Fokus sollte nach Rückkehr von Link wieder auf auslösendes Element gesetzt werden)
  • Fehlerhafte Identifizierung von Bedienelementen (keine Informationen für Screenreader hinterlegt; betrifft Name, Rolle, Wert)
  • Fehlerhafte Wiedergabe von Text bei Sonderzeichen (z.B. visuell abgebildet: “Version: 2022.12.3”, Ausgabe des Screenreaders: “Version: 2022.12,3”)
  • Fehlerhafte Verwendung von Sonderzeichen als Aufzählungszeichen (Interne Links werden mit >> markiert, um anzuzeigen, dass diese auch offline nutzbar sind)
  • Fehlende Aktionsaufforderungen bei allen Bedienelementen für Screenreader-Nutzer:innen
  • Keine aktive Rückmeldung nach Kontextänderung für Screenreader-Nutzer:innen
  • Keine Änderungsbenachrichtigung bei Auswahlschaltern für Screenreader-Nutzer:innen
  • Keine ausreichenden Kontaktmöglichkeiten für Supportanfragen (zusätzliche Sprachkommunikation, ergänzend zur schriftlichen Kontaktaufnahme)

Im Prüfbericht aufgeführte Punkte, die bereits vollständig umgesetzt worden sind, sind in der obigen Liste nicht mehr aufgeführt.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die Kartenfunktion (Orte dargestellte auf einer Karte) ist aufgrund unverhältnismäßigen technischen Aufwandes nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

Fakultativ barrierefreie Inhalte

Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zugänglich zu machen, halten wir für Sie bereit:

  • Nutzung der webbasierten Anwendung via integreat.app, um eine vollständige Kompatibiliät mit Tastaturbedienung und Screenreader sicherzustellen

Die Funktionsweise der Integreat-App erklären wir im folgenden Video in Gebärdensprache/International Sign:

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 14.02.2024 erstellt und zuletzt am 14.02.2024 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpersonen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: 0821 20990556

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.