Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter integreat.app veröffentlichten Web-Anwendung bzw. im PlayStore bzw. AppStore unter dem Namen „Integreat“ mobile Anwendung. Technisch werden die drei Anwendungen (nachfolgend zusammenfassend „Integreat“ genannt) durch die Tür an Tür – Digitalfabrik gGmbH betrieben.
Im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht Integreat im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Stiftung Pfennigparade im Dezember 2022 vorgenommenen Bewertung beauftragt durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung des Freistaats Bayern.
Aufgrund der Überprüfung ist die iOS-App von Integreat wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar:
Im Prüfbericht aufgeführte Punkte, die bereits vollständig umgesetzt worden sind, sind in der obigen Liste nicht mehr aufgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zugänglich zu machen, halten wir für Sie bereit:
Die Funktionsweise der Integreat-App erklären wir im folgenden Video in Gebärdensprache/International Sign:
Diese Erklärung wurde am 14.02.2024 erstellt und zuletzt am 14.02.2024 aktualisiert.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: 0821 20990556
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.